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Neue Informationen zur Notfallkinderbetreuung (Stand 09.05.2020)

Großenlüder, den 08. 05. 2020

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

die Hessische Landesregierung hat nachfolgendes bekannt gegeben und beschlossen:

 

Kindertagesstätten bleiben bis zum 07. Juni 2020 bis auf die bestehende Notbetreuung weiterhin geschlossen.

 

Die Landesregierung hat jedoch beschlossen, die Notbetreuung weiter auszubauen.

 

Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten ab dem 11. Mai 2020 zusätzlich

  • Schülerinnen, Schüler und Studierende (an Fachschulen), die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unterrichtet werden,
  • Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus tätig sind,
  • Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
  • Mitglieder von Verfassungsorganen,
  • Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
  • Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen,
  • berufstätige und studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

 

Wir möchten Sie hiermit über die aktuellen Veränderungen bei der Notfallkinderbetreuung informieren. Die maßgebende aktuelle Fassung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie hier: Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Maßgebend für die Kindernotfallbetreuung ist § 2. Hier wurden u.a. als neue Anspruchsberechtigte in § 2 Abs. 2 die Ziffern 17a – 24 eingefügt.

 

Sofern sie kurzfristig eine Kindernotfallbetreuung schon ab dem 11.05.2020 benötigen, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Gemeinde Großenlüder in Verbindung und übermitteln uns das erforderliche Formular. Dieses finden Sie unter: 

 

https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/bestaetigung_fuer_erziehungsberechtigte_in_berechtigten-berufen240428.pdf 

 

Dieses ist jedoch bisher nur in einer alten Fassung des Hess. Sozialministeriums vorhanden. Evtl. muss dies dann nochmals erneuert bzw. ergänzt werden. Sobald die Neufassung verfügbar ist, werden wir diese auf der Internetseite der Gemeinde aktuell zum Herunterladen hinterlegen.

 

Wie immer gilt: Informieren Sie sich jeweils aktuell auf der Internetseite der Gemeinde Großenlüder!

 

Mit freundlichen Grüßen

i. V.

 

Anita Pecka

I. Beigeordnete

 

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