Neue Regelungen der Landesregierung ermöglichen verschiedene Öffnungen

Großenlüder, den 04. 05. 2020

Entsprechend den Beschlüssen der Hess. Landesregierung öffnet die Gemeinde Großenlüder verschiedene öffentliche Einrichtungen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind beim Betreten bzw. Nutzen der Einrichtungen aufgerufen sich verantwortungsvoll zu verhalten und die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, d.  h. Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 m, keine Nutzung bei Überfüllung, keine Gruppenbildung, kein Picknicken auf den Spielplätzen und in den Parks. Nur so können die Öffnungen auch dauerhaft gewährleistet werden.

 

Spielplätze im Gemeindegebiet

Bitte halten Sie folgende Regeln ein:

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt.
  2. Den Spielplatz darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf COVID-19 hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel, Husten, Fieber oder Halsschmerzen.
  3. Der Kontakt zu Risikogruppen ist zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit Vorerkrankung.
  4. Nach dem Spielen sind Gesicht und Hände gründlich zu waschen. Für die Hände gilt: mindestens 20 Sekunden mit Seife und Wasser reinigen.
  5. Auf Spielplätzen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.

 

Der historische Naturpark Sodegarten und der St.-Georg-Park können ab sofort wieder besucht werden. Es wird gebeten, auch hier die o. g. Regelungen einzuhalten.

Der Gesundheits- und Bewegungsparkt bleibt bis auf weiteres geschlossen, da es sich hier um eine Sportstätte handelt.

 

Bitte beachten Sie die Hinweisschilder, die in den Eingangsbereichen der einzelnen öffentlichen Einrichtungen angebracht werden.

 

Ebenfalls öffnen dürfen ab heute, 04. Mai 2020 unter anderem:

  • Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Hier sind die festgelegten Auflagen zu beachten: Mundschutz für alle, Haare müssen vor dem Schneiden gewaschen werden, Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen (Terminvergabe). 
  • Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
  • Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer)

 

In allen Gesundheitseinrichtungen und Arztpraxen müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Rathaus gerne zur Verfügung.