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Ortsgericht und Schiedsamt der Gemeinde Großenlüder

Lütterz, den 09. 01. 2020

Seit 24 Jahren ist Stefan Keller ehrenamtlich für das Ortsgericht Großenlüder tätig, 10 Jahre davon als Ortsgerichtsvorsteher. Nun wurde er für eine weitere zehnjährige Amtszeit verpflichtet.

 

Uwe Klingelhöfer war seit 2010 bereits stellvertretender Schiedsmann des Schiedsamtes Großenlüder. Jetzt tritt er die Nachfolge des bisherigen Schiedsmannes Walter Frank an, der nach 15-jähriger Tätigkeit für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung stand. 

 

Ortsgericht und Schiedsamt v.l. Ortsgerichtsvorsteher Stefan Keller, Schiedsmann Uwe Klingelhöfer, Bürgermeister Werner Dietrich

Bürgermeister Werner Dietrich dankte den beiden vom Amtsgericht Fulda bereits verpflichteten Ehrenamtlichen für ihre Bereitschaft und das ganz besondere Engagement zum Wohle der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Das Ortsgericht

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Es ist eine Hilfsbehörde der Justiz und setzt sich aus dem Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen zusammen. Sie werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch Beschluss der Gemeindevertretung – vom Amtsgericht für 10 Jahre ernannt. 

 

Aufgaben des Ortsgerichts sind:

Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften

Sterbefallanzeige an das Amtsgericht

Sicherung des Nachlasses

Schätzungen

Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

 

Ortsgericht der Gemeinde Großenlüder

Stefan Keller, Lindenweg 2a, Großenlüder, Tel.: 06648-8665

Weitere Mitglieder: Robert Bertocchi, Gustav Münker, Ernst Schneider, Markus Swoboda

 

Weitere Informationen zum Thema Ortsgericht finden Sie unter  www.justizministerium.hessen.de/presse/infomaterial/8/das-ortsgericht

 

 

Das Schiedsamt

Die außergerichtliche Streitschlichtung nach dem Motto „Schlichten statt Richten“ ist die Aufgabe eines Schiedsamtes. Der Gang zum Schiedsamt ist oft der schnellste Weg um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und kostensparend aus der Welt zu schaffen. In manchen Fällen muss vor einem möglichen Klageverfahren ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt durchgeführt werden, z. B. bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten, wegen Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, kleinere Strafsachen wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. 

Das Verfahren beim Schiedsamt ist einfach und wird durch einen Antrag eingeleitet. Zur Schlichtungsverhandlung, die mündlich und nicht öffentlich durchgeführt wird, müssen beide Parteien erscheinen. Erfolgt eine Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt.  

 

Schiedsamt der Gemeinde Großenlüder

Uwe Klingelhöfer, Am Hädenbach 7, Tel.: 06648-62010

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung Herrn Tobias Grosch, Großenlüder, zum stellvertretenden Schiedsmann gewählt.

Die Schiedsperson und ein Vertreter werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung vom Amtsgericht für 5 Jahre ernannt. Die Berufung durch das Amtsgericht erfolgt in Kürze.

 

Weitere Informationen zum Schiedsamt und zum Schiedsverfahren finden Sie unter www.justizministerium.hessen.de/presse/infomaterial/8/das-hessische-schiedsamt oder unter www.schiedsamt.de

 

 

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 04. 2024 - Uhr

 

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