Kindertagesstätten der Gemeinde Großenlüder - Herbstferienregelung 2019

Großenlüder, den 22. 08. 2019

 

 

Eine flexible Gestaltung der Öffnungszeiten der örtlichen Kindertagesstätten wird für die Familien immer wichtiger. Daher bieten wir in diesem Jahr wieder neben den Sommerferien zusätzlich auch zeitversetzte Herbstferien in den Tagesstätten der Großgemeinde an. Damit stellen wir Betreuungsmöglichkeiten auch während der gesamten Herbstferien zur Verfügung. Die gemeindlichen und kirchlichen Einrichtungen arbeiten in diesem Punkt eng zusammen.

 

Das Projekt funktioniert jedoch nur unter dem Motto „Geben und Nehmen“: Sie planen Ihren Urlaub während der Herbstferien-Öffnungszeit ihrer Einrichtung und könnten damit den Betreuungsplatz „freigeben“. Diesen Platz kann ein Kind einer anderen Einrichtung aus der Großgemeinde, dessen Kindertagesstätte zu dieser Zeit aufgrund der Herbstferien geschlossen hat, „übernehmen“.

 

Diese Regelung soll besonders in Notfällen eine Betreuung einzelner Kinder in den Ferien ermöglichen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass Eltern, die „Freigabe des Kindergartenplatzes“ frühzeitig an die Leiterin der Einrichtung melden. Nur wenn genügend „freie“ Plätze zur Verfügung stehen, kann auch das entsprechende Angebot gemacht werden.

 

Die Durchführung:

Die Herbstferien 2019 werden für die örtlichen Kindertagesstätten wie folgt festgelegt:

 

30.09.2019 bis einschließlich 04.10.2019 – Herbstferien in der Kindertagesstätte „In den Haberswiesen“ in Großenlüder einschließlich Außengruppe „Kita-Schwalbennest Großenlüder“ und in der kath. Kindertagesstätte „Kinderarche Kunterbunt“ in Bimbach

 

07.10.2019 bis einschließlich 11.10.2019 – Herbstferien in der kath. Kindertagesstätte „Abenteuerland“ in Großenlüder, in der Kindertagesstätte in Müs und in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder

 

Sie planen Ihren Urlaub während der Herbstferien-Öffnungszeit Ihrer Einrichtung und benötigen den Betreuungsplatz Ihres Kindes während dieser Zeit nicht, möchten diesen Platz somit „freigeben“ – informieren Sie die Leiterin Ihrer Einrichtung, wenn möglich, frühzeitig über Ihre Planungen.

 

Es ist Ihnen nicht möglich, Ihr Kind während der Schließung Ihrer Einrichtung in den Herbstferien zu betreuen und Sie benötigen während dieser Zeit einen Betreuungsplatz – melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig bei der Leiterin der Kindertagesstätte.

 

Die Leiterinnen melden dann „freie“ Plätze und den Betreuungsbedarf an die Gemeinde-verwaltung. Hier erfolgt die Koordination der Vergabe. Sollte der Betreuungsbedarf größer sein als die verfügbaren Plätze, muss im Einzelfall die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Betreuungsbedarfs geprüft werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Einrichtung oder an das Rathaus Großenlüder, Thorsten Keller, Telefon: 06648/9500-52,

Email: thorsten.keller@grossenlueder.de

 

Anmeldevordrucke für die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ finden Sie im Internet unter „www.grossenlueder.de“ (Kinder & Familie & Senioren), im Rathaus Großenlüder oder in Ihrer Kindertagesstätte. Zur Planung und Organisation der zeitversetzten Ferienregelung muss die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. die „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ spätestens bis zum 15. September 2019 erfolgen!