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Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus 2019

Großenlüder, den 25. 06. 2019

Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

mitteilte, stehen weiterhin Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

 

Nach den Richtlinien können vom Eigentümer oder Angehörige bewohnte Wohnungen mit einem Kostenzuschuss von 50 % der Kosten bis Maximum Gesamtkosten von 25.000 Euro je Wohnung gefördert werden. Die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt, sodass  für den Umbau bzw. Einbau eines Bades und einer Küche jeweils bis zu 5.000 Euro,

für den Lift / Aufzugseinbau 6.000 Euro und alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 Euro bereitgestellt werden können.

 

Die Mittel werden nach sozialer Dringlichkeit vergeben.

 

Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können deren Bau vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde.

 

Für nähere Informationen bitten wir Sie, sich für Baumaßnahmen im Landkreis mit dem Fachdienst Bauen und Wohnen, Bernd Möller, Telefonnummer: 0661-6006-7065 in Verbindung zu setzen.

 

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