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Wasseruhren werden abgelesen

Großenlüder, den 18. 12. 2018

In der Zeit vom 14.12.2018 bis 09.01.2019 werden die Wasserzähler durch Bedienstete bzw. Beauftragte des Eigenbetriebes Gemeindewerke Großenlüder abgelesen.

 

Sollten Sie während dieser Zeit nicht angetroffen werden, finden Sie eine Nachricht im Briefkasten. In diesem Fall lesen Sie Ihren Zählerstand bitte selbst ab und teilen uns diesen bis spätestens 09.01.2019 schriftlich oder telefonisch unter der Telefonnummer (0 66 48) 95 00 – 16 (Frau Pfeffer) mit.

 

Die Ableser sind mit einer entsprechenden Bescheinigung über ihre Eigenschaft als Beauftragte des Eigenbetriebes unterwegs, die Ihnen im Zweifelsfall vorgezeigt werden kann. Nach § 11 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Großenlüder ist der Zutritt zu den Wasserzählern zu ermöglichen. Die Zähler sind von Gegenständen aller Art freizuhalten und dürfen nicht hinter Verkleidungen, Regalen usw. verborgen sein.

 

War / ist ein Wasserzähler defekt (ist er z.B. stehen geblieben), so wird er ausgetauscht und die Gemeinde schätzt den Verbrauch unter Zugrundelegung des Verbrauches für den entsprechenden Zeitraum im letzten Kalenderjahr. Die Angaben des Grundstückseigentümers werden dabei angemessen berücksichtigt.

 

Die Zählerableser sind zusätzlich angewiesen, die Verwendung des Wassers bei Sonderwasserzählern (z.B. Erstattung Kanalgebühren für Stall-Zwischenzähler) genauestens zu überprüfen. Dabei sind den Beauftragten des Eigenbetriebes alle erforderlichen Angaben zu machen.

 

Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Großenlüder bedankt sich schon jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 

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