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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenlüder im Bereich

Großenlüder, den 06. 07. 2018

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder hat in ihrer Sitzung am 24.05.2018 den Beschluss zur Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Der Geltungsbereich liegt am westlichen Ortsrand von Uffhausen, er umfasst in der Gemarkung Uffhausen, Flur 14, lediglich die Flurstücke 67/1 und 67/2. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1.900 m² wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch den „Langwiesenweg“,
  • im Osten durch die im Zusammenhang bebaute Ortslage Uffhausen,
  • im Süden durch Offenland und
  • im Westen durch die Bebauung im südlichen Anschluss an der Langwiesenweg.

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches kann der Übersichtskarte entnommen werden.

Das östliche Flurstück (FlSt. 67/2) des Geltungsbereiches ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut, auf dem westlichen Flurstück (FlSt. 67/1) soll ebenfalls eine bauliche Nutzung ermöglicht werden. Aus diesem Grund ist es das Planziel den Änderungsbereich als „Wohnbauflächen“ darzustellen. Die Umwidmung erfolgt zulasten der bisherigen Darstellung, welche „Flächen für die Landwirtschaft“ vorsah.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dem Bauleitplanverfahren findet in der Zeit vom

16.07.2018 bis einschl. 16.08.2018

statt. Während dieser Zeit kann der Vorentwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung im Rathaus Großenlüder, St. Georg-Straße 2, 36137 Großenlüder, Bauabteilung, Raum 31, während folgender Dienststunden:

Montag bis Freitag                        von 08:00 bis 12:00 Uhr

Montag u. Mittwoch                      von 15:00 bis 18:30 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme nach Terminvereinbarung.

In dieser Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung des Vorentwurfes, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Großenlüder (rathaus@grossenlueder.de) bzw. beim beauftragten Planungsbüro (R.Hofmann@Hofmann-Plan.de) unter Angabe des Betreffs „35. FNPÄ Gemeinde Großenlüder“, vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Großenlüder, www.grossenlueder.de – Aktuelles - Bekanntmachungen - Bauleitplanung, eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte beauftragt wurde.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Großenlüder, den 26.06.2018

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Großenlüder

 

Werner Dietrich Bürgermeister

 

 

Bild zur Meldung: Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Abbildung unmaßstäblich, genordet)

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