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Ferienregelung 2018 in den Kindertagesstätten der Großgemeinde

Großenlüder, den 03. 04. 2018

Flexibilität und Wirtschaftlichkeit

Eine flexible Gestaltung der Öffnungszeiten der örtlichen Kindertagesstätten wird für die Familien immer wichtiger.

Daher bieten wir wieder, wie in den vergangenen Jahren, zeitversetzte Ferien in den Kindertagesstätten der Großgemeinde an. Damit stellen wir Betreuungsmöglichkeiten während der gesamten Sommerferien zur Verfügung. Die gemeindlichen und kirchlichen Einrichtungen arbeiten in diesem Punkt eng zusammen.

 

Das Projekt funktioniert jedoch nur unter dem Motto „Geben und Nehmen“: Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit ihrer Einrichtung und könnten damit den Betreuungsplatz „freigeben“. Diesen Platz kann ein Kind einer anderen Einrichtung aus der Großgemeinde, dessen Kindertagesstätte zu dieser Zeit aufgrund der Sommerferien geschlossen hat, „übernehmen“.

 

Diese Regelung soll besonders in Notfällen eine Betreuung einzelner Kinder in den Ferien ermöglichen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass Eltern, die „Freigabe des Kindergartenplatzes“ frühzeitig an die Leiterin der Einrichtung melden. Nur wenn genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, kann auch das entsprechende Angebot gemacht werden.

 

Die Durchführung:

Die Sommerferien 2018 werden für die örtlichen Kindertagesstätten wie folgt festgelegt:

 

25.06.2018 bis einschließlich 13.07.2018 – Sommerferien in der kath. Kindertagesstätte „Abenteuerland“ in Großenlüder, Kindertagesstätte in Müs und Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder

 

16.07.2018 bis einschließlich 03.08.2018 – Sommerferien in der Kindertagesstätte „In den Haberswiesen“ in Großenlüder und in der kath. Kindertagesstätte „Kinderarche Kunterbunt“ in Bimbach

 

Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit Ihrer Einrichtung und benötigen den Betreuungsplatz Ihres Kindes während dieser Zeit nicht, möchten diesen Platz somit „freigeben“ – informieren Sie die Leiterin Ihrer Einrichtung möglichst frühzeitig über Ihre Planungen.

 

Es ist Ihnen nicht möglich, Ihr Kind während der Schließung Ihrer Einrichtung in den Sommerferien zu betreuen und Sie benötigen während dieser Zeit einen Betreuungsplatz – melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig bei der Leiterin der Kindertagesstätte.

 

Die Leiterinnen melden dann die freien Plätze und den Betreuungsbedarf an die Gemeindeverwaltung. Hier erfolgt die Koordination der Vergabe. Sollte der Betreuungsbedarf größer sein als die verfügbaren Plätze, muss im Einzelfall die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Betreuungsbedarfs geprüft werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Einrichtung oder an das Rathaus Großenlüder, Thorsten Keller, Telefon: 06648/9500-52,

Email: thorsten.keller@grossenlueder.de

Anmeldevordrucke für die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ finden Sie im Internet unter „www.grossenlueder.de“ (Kinder & Familie & Senioren - unter den jeweiligen Kindertagesstätten), im Rathaus Großenlüder oder in Ihrer Kindertagesstätte. Zur Planung und Organisation der zeitversetzten Ferienregelung muss die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. die „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ spätestens bis zum 25. Mai 2018 erfolgen!

 

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