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Regelung für die Herbstferien 2017 in den Kindertagesstätten der Großgemeinde

Großenlüder, den 22. 08. 2017

Flexibilität und Wirtschaftlichkeit

 

Eine flexible Gestaltung der Öffnungszeiten der örtlichen Kindertagesstätten wird für die Familien immer wichtiger. Daher bieten wir in diesem Jahr wieder neben den Sommerferien zusätzlich auch zeitversetzte Herbstferien in den Tagesstätten der Großgemeinde an. Damit stellen wir Betreuungsmöglichkeiten auch während der gesamten Herbstferien zur Verfügung. Die gemeindlichen und kirchlichen Einrichtungen arbeiten in diesem Punkt eng zusammen.

 

Das Projekt funktioniert jedoch nur unter dem Motto „Geben und Nehmen“: Sie planen Ihren Urlaub während der Herbstferien-Öffnungszeit ihrer Einrichtung und könnten damit den Betreuungsplatz „freigeben“. Diesen Platz kann ein Kind einer anderen Einrichtung aus der Großgemeinde, dessen Kindertagesstätte zu dieser Zeit aufgrund der Herbstferien geschlossen hat, „übernehmen“.

 

Diese Regelung soll besonders in Notfällen eine Betreuung einzelner Kinder in den Ferien ermöglichen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass Eltern, die „Freigabe des Kindergartenplatzes“ frühzeitig an die Leiterin der Einrichtung melden. Nur wenn genügend „freie“ Plätze zur Verfügung stehen, kann auch das entsprechende Angebot gemacht werden.

 

Die Durchführung:

Die Herbstferien 2017 werden für die örtlichen Kindertagesstätten wie folgt festgelegt:

 

09.10.2017 bis einschließlich 13.10.2017 – Herbstferien in der Kindertagesstätte „In den Haberswiesen“ in Großenlüder und in der kath. Kindertagesstätte „Kinderarche Kunterbunt“ in Bimbach

 

16.10.2017 bis einschließlich 20.10.2017 – Herbstferien in der kath. Kindertagesstätte „Abenteuerland“ in Großenlüder, in der Kindertagesstätte in Müs und in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder

 

 

Sie planen Ihren Urlaub während der Herbstferien-Öffnungszeit Ihrer Einrichtung und benötigen den Betreuungsplatz Ihres Kindes während dieser Zeit nicht, möchten diesen Platz somit „freigeben“ – informieren Sie die Leiterin Ihrer Einrichtung, wenn möglich, frühzeitig über Ihre Planungen.

 

Es ist Ihnen nicht möglich, Ihr Kind während der Schließung Ihrer Einrichtung in den Herbstferien zu betreuen und Sie benötigen während dieser Zeit einen Betreuungsplatz – melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig bei der Leiterin der Kindertagesstätte.

 

Die Leiterinnen melden dann die „freien“ Plätze und den Betreuungsbedarf an die Gemeindeverwaltung. Hier erfolgt die Koordination der Vergabe. Sollte der Betreuungsbedarf größer sein als die verfügbaren Plätze, muss im Einzelfall die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Betreuungsbedarfs geprüft werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Einrichtung oder an das Rathaus, Herr Thorsten Keller, Telefon: 06648/9500-22, Email: thorsten.keller@grossenlueder.de

 

Anmeldevordrucke für die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ finden Sie hier, im Rathaus Großenlüder oder in Ihrer Kindertagesstätte. Zur Planung und Organisation der zeitversetzten Ferienregelung muss die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ bzw. die „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ spätestens bis zum 23. September 2017 erfolgen!

 

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