Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Förderung der Landwirte für die Anlage von Blüh- und Streuobstwiesen

Großenlüder, den 19. 04. 2017

Auf Vorschlag des Bürgermeisters hat die Gemeindevertretung die Förderung von Blühwiesen/ -streifen für Bienen beschlossen.

 

Über die Gewährung von Zuschüssen an die Landwirte entscheidet der Gemeindevorstand. Ab dem Haushaltsplan 2017 sind Fördermittel von zunächst 7.000 € eingestellt worden.

 

Um eine Förderung als Landwirt zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  1. Antragsberechtigt ist nur ein Landwirt

  2. Es muss sich um die Neuanlage einer speziellen Bienenblühwiese handeln

  3. Die Mindestgröße der Wiese muss 3.000 m² betragen

  4. Im Jahr der Herstellung der neuen Bienenblühwiese wird eine einmalige Förderung von 300 € gewährt (Maximal 600,00 Euro)

  5. Bleibt die Blühwiese auch noch im 2. und 3. Jahr erhalten, dann werden für das 2. Jahr 50 € und für das 3. Jahr weitere 50 € an Förderung gezahlt.

  6. Gleiches (d.h. Punkte 1. bis 5.) gilt auch für die Neuanlage einer Streuobstwiese

  7. Die Neuanlage der Bienenblühwiese bzw. der Streuobstwiese ist vorab mit dem Großenlüderer Imkerverein und der Gemeindeverwaltung abzustimmen (kurzes Gespräch vor Ort, keine Bürokratie) / zu beantragen.

  8. Die gemeindliche Förderung wird auch gewährt, wenn der Landwirt bereits von Dritter Seite eine Förderung hierfür erhält (z.B. EU-Gelder, oder Förderung des Landes Hessen, HALM).

 

Anträge können in der Gemeindeverwaltung gestellt bzw. abgegeben werden.

 

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Herrn Bürgermeister Werner Dietrich bzgl. der weiteren Vorgehensweise.

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

20. 04. 2024

 

Infofilm Großenlüder

Wetter

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "wetter-bimbach.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "wetter-bimbach.de"