Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses
- Sterbeurkunde (erstes Exemplar): 10,00 Euro
- Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: kostenfrei
- mehrsprachige Urkunden für die Verwendung im Ausland (erstes Exemplar): 10,00 Euro
- weitere Exemplare der jeweils gleichen Art (bei gleichzeitiger Beantragung): je 5,00 Euro
- Sterbebescheinigung (Bestattungsschein): gebührenfrei
Ansprechpartner
StandesamtSt.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder

Ursula Köhl
St-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder (06648) 950013
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
10. 08. 2022
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