Sterbefall - anzeigen
Allgemeine Informationen
Der Tod
eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem
Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, - die Person, in deren Wohnung
sich der Sterbefall ereignet hat, - jede andere Person, die bei
dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft
unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige
übernehmen.)
An wen muss ich mich wenden?
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Ansprechpartner
StandesamtSt.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder

Ursula Köhl
St-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder (06648) 950013
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
10. 08. 2022
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