Öffentliche Steuermahnung
Am 15. August 2012 sind bei der Gemeindekasse Großenlüder die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das 3. Quartal 2012 fällig.
Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass die fälligen Beträge am 15. auf einem Konto der Gemeindekasse eingegangen sein sollten.
Um eine kostenpflichtige Anmahnung der Beträge zu vermeiden, bitten wir daher alle Steuer- und Abgabepflichtigen, ihrer Zahlungsverpflichtung termingerecht nachzukommen.
Die Zahlungen können bar während der Sprechzeiten bei der Gemeindekasse eingezahlt oder auf eines der nachstehenden Konten überwiesen werden:
Raiffeisenbank Großenlüder, BLZ: 530 620 35, Konto-Nr.: 426
Sparkasse Fulda, BLZ: 530 501 80, Konto-Nr.: 8000019
Um eine kostenpflichtige Anmahnung der Beträge zu vermeiden, bitten wir daher alle Steuer- und Abgabepflichtigen, ihrer Zahlungsverpflichtung termingerecht nachzukommen.
Die Zahlungen können bar während der Sprechzeiten bei der Gemeindekasse eingezahlt oder auf eines der nachstehenden Konten überwiesen werden:
Raiffeisenbank Großenlüder, BLZ: 530 620 35, Konto-Nr.: 426
Sparkasse Fulda, BLZ: 530 501 80, Konto-Nr.: 8000019
http://www.grossenlueder.de
erstellt am 09.08.2012
erstellt am 09.08.2012
