Satzung über die Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Wirtschaftsweges in der Gemarkung Unterbimbach, Flur 7, Flurstück 59 "Im Igelsfeld"
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl I.S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. 2007 I S. 757) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenlüder in ihrer Sitzung am 28.06.2012 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
§ 1
Die Teilfläche der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Unterbimbach, Flur 7, Flurstück 59, beginnend an der Grundstücksgrenze des Flurstückes 40 in Flur 7 bis zur Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken 42 und 43 bzw. 38 und 88/37 in Flur 7 wird eingezogen und steht nicht mehr als öffentliche Wirtschaftswegefläche zur Verfügung.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Großenlüder, den 28.06.2012
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Großenlüder
Werner Dietrich
Bürgermeister
Die Teilfläche der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Unterbimbach, Flur 7, Flurstück 59, beginnend an der Grundstücksgrenze des Flurstückes 40 in Flur 7 bis zur Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken 42 und 43 bzw. 38 und 88/37 in Flur 7 wird eingezogen und steht nicht mehr als öffentliche Wirtschaftswegefläche zur Verfügung.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Großenlüder, den 28.06.2012
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Großenlüder
Werner Dietrich
Bürgermeister
http://www.grossenlueder.de
erstellt am 24.07.2012
erstellt am 24.07.2012
