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Ferienregelung 2012 in den Kindertagesstätten der Großgemeinde

Flexibilität und Wirtschaftlichkeit



Eine flexible Gestaltung der Öffnungszeiten der örtlichen Kindertagesstätten wird für die Familien immer wichtiger.
Daher bieten wir wieder wie im vergangenen Jahr zeitversetzte Ferien in den Tagesstätten der Großgemeinde an. Damit stellen wir Betreuungsmöglichkeiten während der gesamten Sommerferien zur Verfügung. Die gemeindlichen und kirchlichen Einrichtungen arbeiten in diesem Punkt eng zusammen.

Das Projekt funktioniert jedoch nur unter dem Motto „Geben und Nehmen“: Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit ihrer Einrichtung und könnten damit den Betreuungsplatz „freigeben“. Diesen Platz kann ein Kind einer anderen Einrichtung aus der Großgemeinde, dessen Kindertagesstätte zu dieser Zeit aufgrund der Sommerferien geschlossen hat, „übernehmen“.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass im gesamten Gemeindegebiet nur ein geringer Bedarf an Ferienbetreuung in den Kindertagesstätten besteht. In den Sommerferien konnte meist geradeso eine Feriengruppe für einzelne Wochen eingerichtet werden, in den Herbstferien lagen meist zu wenige Anmeldungen vor, so dass keine Betreuung stattfand. Dies bedeutet für Eltern, die auf eine solche Ferienbetreuung angewiesen sind, große Umstände. Die Regelung soll besonders in Notfällen eine Betreuung einzelner Kinder in den Ferien ermöglichen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass Eltern, die „Freigabe des Kindergartenplatzes“ frühzeitig an die Leiterin der Einrichtung melden. Nur wenn genügend „freie“ Plätze zur Verfügung stehen, kann auch das entsprechende Angebot gemacht werden.

Die Durchführung:
Die Sommerferien 2012 werden für die örtlichen Kindertagesstätten wie folgt festgelegt:
02.07.2012 bis 20.07.2012 – Sommerferien in der kath. Kindertagesstätte „Abenteuerland“ in Großenlüder, Kindertagesstätte in Müs und Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Kleinlüder
23.07.2012 bis 10.08.2012 – Sommerferien in der Kindertagesstätte „In den Haberswiesen“ in Großenlüder und in der kath. Kindertagesstätte „Kinderarche Kunterbunt“ in Bimbach

Sie planen Ihren Urlaub während der Sommeröffnungszeit Ihrer Einrichtung und benötigen den Betreuungsplatz Ihres Kindes während dieser Zeit nicht, möchten diesen Platz somit „freigeben“ – informieren Sie die Leiterin Ihrer Einrichtung wenn möglich frühzeitig über Ihre Planungen.

Es ist Ihnen nicht möglich, Ihr Kind während der Schließung Ihrer Einrichtung in den Sommerferien zu betreuen und Sie benötigen während dieser Zeit einen Betreuungsplatz – melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig bei der Leiterin der Kindertagesstätte.

Die Leiterinnen melden „freie“ Plätze und den Betreuungsbedarf an die Gemeindeverwaltung. Hier erfolgt die Koordination der Vergabe. Sollte der Betreuungsbedarf größer sein als die verfügbaren Plätze, muss im Einzelfall die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Betreuungsbedarfs geprüft werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Einrichtung oder an das Rathaus Großenlüder, Herr Keller, Telefon: 06648/9500-22, Email

Anmeldevordrucke für die „Freigabe eines Betreuungsplatzes“ oder „Anmeldung zur Ferienbetreuung“ erhalten Sie im Rathaus Großenlüder oder in Ihrer Kindertagesstätte oder hier
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Anmeldung Sommerferienbetreuung Kindertagesstätten 2012)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Anmeldung Sommerferienbetreuung Kindertagesstätten 2012) Anmeldung Sommerferienbetreuung Kindertagesstätten 2012
 
http://www.grossenlueder.de
erstellt am 14.02.2012

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